Zum 1. Januar und im weiteren Verlauf des Jahres 2014 treten wieder einige Neuregelungen in Kraft, die viele Familien betreffen. Hier die wichtigsten Änderungen: Die ALG-Sätze steigen zum 01.01.14 um 2,27 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt jetzt neun Euro mehr und auch für Kinder und Jugendliche erhöht sich der monatliche Betrag. Das Betreuungsgeld beträgt ab dem 1. August 2014 150 Euro monatlich. Es wird als Geldleistung ausgezahlt und muss nicht versteuert werden. Allerdings wird es bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt.