Archiv Anträge und Anfragen

Hier finden Sie die Anträge und Anfragen der GRÜNEN Fraktion der Gemeindevertretung in Groß-Zimmern der vergangenen Jahre (2013 bis …):

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LED-Straßenbeleuchtung

Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Dezember 2013:

Die Gemeinde Groß-Zimmern hat 2005 mit der HEAG Südhessische Energie AG(HSE) einen Konzessionsvertrag über Strom und Gas sowie einen Straßenbeleuchtungsvertrag abgeschlossen. Die Verträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren und laufen am 31.12.2025 aus. Die HSE bietet nun Verbesserungen der Ausleuchtung der Straßen sowie Senkung des Energieverbrauches mittels LED-Technik für die Kommunen an.

Wir fragen daher an,

  • Liegt der Gemeinde ein konkretes Angebot für Groß-Zimmern vor?
  • Welche Verbesserungen der Ausleuchtung der Straßen werden von der HSE in Aussicht gestellt?
  • Welche zusätzlichen Kosten sind von der Kommune zu tragen?
  • Wann sollen Groß- und Klein-Zimmern mit der neuen Technik ausgestattet werden?
  • Wie lange wird die Umstellung in der Kommune dauern?
  • wie hoch wird die zu erwartenden Ersparnis per anno in EUR sein(bezogen auf die Gesamtumstellung aller Leuchten)
  • Gibt es Referenzprojekte und Erfahrungen mit der Umstellung auf die neue Technik in anderen Kommunen, die von der HSE versorgt werden?
  • wird eine weitere Umstellung auf noch effizientere LED-Technik anschließend möglich sein?

Kompletter Inhalt der Anfrage: GRÜNE-Anfrage-2-2013.LED-Straßenbeleuchtung

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 Ökostrom für die gemeindeeigenen Gebäude

Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2013:

Die Gemeinde Groß-Zimmern hat seit 2005 mit der HSE Südhessische Energie AG einen Konzessionsvertrag über Strom abgschlossen. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre und der Vertrag läuft erst am 31.12.2025 aus.

Wir fragen daher an, ob die Gemeinde (Energieversorger ist die ENTEGA, Vertriebstochter der HSE AG)

  • den Grundversorger –Tarif der ENTEGA nutzt
  • wenn ja, einen Umstieg auf den Tarif ENTEGA Ökostrom plant bzw. warum bisher noch nicht vollzogen hat?
  • wenn nein, seit wann der Ökostrom bezogen wird?

Begründung und kompletter Inhalt der Anfrage: GRÜNE-Anfrage-2013.Ökostrom_gemeindeeigenen_Gebäude

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 Einsatz von Laubbläsern/-saugern

Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2013

Die Gemeinde Groß-Zimmern schränkt den Einsatz von Laubbläsern/Laubsaugern drastisch ein und verzichtet insbesondere auf Freiflächen und angrenzenden Wegen von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sowie Kinderspielplätzen auf den Einsatz dieser Geräte.

Begründung und kompletter Inhalt des Antrag: GRÜNE-ANTRAG-4-2013-1.Laubbläsern

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 Breitband-Projekt des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Dezember 2013

Gemeinsam mit weiteren kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg bildet die Gemeinde Groß-Zimmern seit 18.12.2012 den Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“, gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion. Dies bedeutet eine 20-jährige Bindung an den Zweckverband mit unkalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen für die Kommune, wobei ein Bedarf an Breitbandversorgung von Privat-Haushalten und Firmen über das bestehende Angebot hinaus bis heute nicht feststellbar ist.

Wir fragen daher an,

  • wie ist der aktuelle Stand des Projektes?
  • Sind die Kosten der Tiefbauarbeiten in Groß- und Klein-Zimmern von der Kommune zutragen?
  • Liegt ein Brief der Telekom mit Ausbauplan für Groß-Zimmern vor? Was ist der Inhalt dieses Briefes?
  • Liegt demnach ein Marktversagen der aktiven Netzbetreiber im Landkreis überhaupt noch vor(Begründung für das Projekt)?
  • Mobiles Internet ist auf dem Vormarsch und wird zum Standard, ist ein kabelgebundenes Netz in Zukunft technisch noch verantwortbar?
  • Sind schon Anteils-Zahlungen für den ZV geleistet oder geplant?
  • Ist ein Ausstiegsszenario für Gr-Zimmern vorbereitet und schnellst möglich realisierbar?
  • Welche Kosten sind der Gemeinde entstanden, wenn der Zweckverband verlassen wird?4

Kompletter Inhalt der Anfrage: GRÜNE-Anfrage-1-2013.Breitband-Projekt_LaDaDi

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Ökostrom für die gemeindeeigenen Gebäude

Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2013

Nutzt die Gemeinde (Energieversorger ist die ENTEGA, Vertriebstochter der HSE AG) den Grundversorger –Tarif der ENTEGA ?

  • Wenn ja, Plant die Gemeinde einen Umstieg auf den Tarif ENTEGA Ökostrom bzw. warum hat sie einen Umstieg bisher noch nicht vollzogen?
  • Wenn nein, Seit wann wird der Ökostrom durch die Gemeinde bezogen?

Begründung und kompletter Inhalt der Anfrage: 13-08-27_Ökostrom

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Prioritätenliste zur Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen im kommunalen Gebäudebestand

Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2013

Der Gemeindevorstand wird gebeten, über die Verwendung der 10.000,00 € zu berichten, die mit der Beschlussfassung zum HH-Plan 2013 aufgrund eines gemeinsamen Antrages von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Erstellung eines Konzeptes zur Nutzung regenerativer Energien in der Gemeinde in den HH eingestellt wurden.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, über den Sachstand der Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gemeindeeigenen Gebäuden zu berichten.

Die Vorschläge für Maßnahmen sind der Gemeindevertretung vorzulegen, damit die im Beschluss vorgesehene Prioritätenliste erarbeitet werden kann.

Begründung und kompletter Inhalt des Antrages: 13-08-27_Prioritäten Energieeffizienz

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 Antrag kommunalrechtliche Bedeutung von
– Städtebaulichen Verträgen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und
– Durchführungsverträgen nach § 12 BauGB

Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2013:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, die kommunalrechtliche Bedeutung von städtebaulichen Vertragen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführungsverträgen nach § 12 BauBG prüfen zu lassen und der Gemeindevertretung über das Ergebnis zu berichten. Dabei ist insbesondere zu klären, wer für die Einhaltung der Verträge verantwortlich ist und wer über Abweichungen bzw. Verzicht auf die Einhaltung der Verträge zu entscheiden hat. Ferner sollen die Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen geprüft werden.

Die Begründung finden Sie Sie im PDF: 13-08-26_Verträge-Kommunalrecht

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Auswirkungen des Hessischen Kinderförderungsgesetzes

Welche Auswirkungen wird der in den Landtag eingebrachte Entwurf für das Kinderförde-rungsgesetz Hessen 2014 auf die Betreuung der Kinder in den Tagestätten in der Gemeinde haben?

Begründung und kompletter Inhalt des Antrages:   13-01-23_KiFöG.pdf

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Haushalt 2013 Regenerative Energien / Energieeffizienzuntersuchungen, Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der CDU

In den Haushalt für 2013 sind Mittel in Höhe von 10.000 EUR einzustellen für:

a) die Erstellung eines Konzeptes zur Nutzung von regenerativen Energien in den gemeindeeigenen Gebäuden und der Darstellung von Möglichkeiten
in privaten Bauten

b) In einem ersten Schritt sind Vorschläge zu energieeffizienten Maßnahmen in den öffentlichen Gebäuden zu erarbeiten, wobei das Hauptaugenmerk auf die Art der Energieerzeugung
und die Regelungstechnik zu richten ist. Es sind Vorschläge für Einsparmaßnahmen zu erarbeiten, mit ihren Kosten zu beziffern und nach ihrer Effizienz hinsichtlich des Einsatzes der finanziellen Mittel
zu gewichten. Daraus soll eine Prioritätenliste zur Umsetzung der Maßnahmen erstellt werden.

Begründung und kompletter Text des Antrags finden Sie in folgendem PDF: 12-12-03_Energieeffizienz.pdf

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Haushalt 2013, Änderungsantrag zum Antrag 1 der CDU Fraktion vom 4.11.2012, Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Der Ansatz der Mittel für die Soziale Stadt wird um 10.000 € erhöht.

Sie sollen zur Unterstützung von Maßnahmen, zur Attraktivierung der Jahnstraße, des Rathausplatzes und des angrenzenden Parkplatzes Richtung Kirchstraße, die vom Bürgertisch
erarbeitet werden, Verwendung finden.
Die Mittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen und bei Bedarf und unterstützenswerten Vorschlägen nach Vorstellung in den Fachausschüssen vom Hauptund Finanzausschuss freizugeben.

Begründung und kompletter Text des Antrags finden Sie in folgendem PDF: 12-12-04_Änderung Rathausplatz.pdf

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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (November 2012)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu berichten:

a) Welche Konzessions- bzw. Langfristverträge hat die Gemeinde abgeschlossen?
b) Zu welchem Zeitpunkt laufen die Verträge aus?
c) Wie heißen die Vertragspartner?
d) Wie lange ist die jeweilige Vertragsdauer, wie hoch  sind die Kosten und gibt es Rabatte?

Der Gemeindevorstand hat uns wie folgt geantwortet:

Die Gemeinde Gr.-Zimmern hat 2005 mit der HEAG Südhessiche Energie AG einen Konzessionsvertrag über Strom und Gas sowie einen Straßenbeleuchtungsvertrag abgeschlossen. Die Verträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren und laufen am 31.12.2025 aus.

Die Gemeinde erhält aus dem Konzessionsvertrag außer den Konzessionabgaben einen Rabatt für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.

Aus dem Konzessionsvertrag erhielt die Gemeinde 2011 für Strom 379.260,35 EUR und für Gas 20.159,58 EUR Konzessionsabgabe. Der Preis für die Straßenbeleuchtung ist in einem Straßenbeleuchtungsvertrag festgelegt. Die Straßenbeleuchtung kostet die Gemeinde Gr-Zimmern im Jahr 2011 98.457,48 EUR.

Festzustellen ist, daß die Gemeinde bis 2025 bei den Lieferungen für Erdgas und Strom sowie bei den Kosten für die Straßebeleuchtung an einem Anbieter gebunden ist und nicht wechseln kann.

Gemeindevertretung am 11. September 2012:

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Beschaffung von Pflanzen- und Blumenerde

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet ihren Antrag vom 21.08.2012 wie folgt:

                                                                                                                                                                                                                  Der Bauhof benutzt nach unserem Kenntnisstand immer noch torfhaltige Blumen- und Pflanzenerde sowie Torf. Wer die Umwelt schützen will, sollte auf Torf verzichten. Intakte Moore sind enorme Kohlenstoff-Speicher und diese ökologisch wichtigen Moore sind durch den Abbau gefährdet.

Das Da-Di-Werk (Semd) bietet hochwertige, torffreie Gartenprodukte an, die auch aus der Region kommen.

Nach den Erläuterungen des Bürgermeisters in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.09.2012, wonach torfhaltige Blumenerde bisher lediglich in den Blumenkästen am Rathaus verwendet wurde, aber darauf zukünftig verzichtet wird, haben wir den Antrag zurückgezogen.

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2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu berichten:

a)     Welche Konzessions- bzw. Langfrist-Verträge hat die Gemeinde abgeschlossen?

b)     Zu welchem Zeitpunkt laufen diese Verträge aus?

c)      Wie heißen die Vertragspartner?

d)     Wie lang ist die jeweilige Vertragsdauer, wie hoch sind die Kosten und gibt es    Rabatte?

Begründung:

Im Rahmen der Diskussion um die Rekommunalisierung von Energieunternehmen sollten die vorhandenen Konzessions-Verträge sowie sonstige Langfrist-Verträge offen gelegt und überprüft werden.

Die Gemeinde Groß-Zimmern hat z. B. einen Straßenbeleuchtungsvertrag mit der HSE abgeschlossen.

Dieser hat eine Laufzeit von Anfang 2005 bis Ende 2025, was natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf die Energie-Kosten der Gemeinde hat.

Antrag wurde fast einstimmig angenommen!

Abstimmungsergebnis: – 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme –

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3. Regelmäßige Quartalsberichte zum Haushalt der Gemeinde Groß-Zimmern gemäß §28 GemHVO-Doppik) als laufende Haushalts-Kontrolle

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet den Antrag vom 21.08.2012 wie folgt:

Die Fraktionen haben im Rahmen der Treffen “Runder Tisch der Finanzen” Vorhaben aufgrund von fehlerhaften bzw. unvollständigen Unterlagen beschlossen, die die Erhöhung von Steuern, Gebühren sowie Beschränkungen von Kosten zur Folge hatte.

Zusätzlich wollen wir als Gemeindevertreter nicht mehr Überraschungen ausgesetzt werden, die wir aus der Presse erfahren. Ein regelmäßiges Berichtswesen und eine regelmäßige Information der Gemeindevertretung als Kontrollorgan sind daher unerlässlich geworden, wir halten daher eine verbindliche Regelung für erforderlich.

Wir sehen eine laufende Haushaltskontrolle als erforderlich an und bitten daher den

Gemeindevorstand Quartalsberichte vorzulegen, die mindestens folgende Punkte umfassen und bis zur Erstellung eines gültigen Jahresabschlusses zu erstellen sind:

– Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuer

– Entwicklung der Grundsteuern A und B

– Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

– Aufwendungen für die Gewerbesteuer-Umlage

– Umsatzsteueranteil

– Entwicklung der Personalaufwendungen

– Entwicklung der Versorgungsaufwendungen

– Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Zudem sollte ein Kurzbericht vorhanden sein, der eine Übersicht über die wichtigsten

Abweichungen vom Soll-Ansatz (Plan-Ist-Vergleich) enthält, damit bei negativen Abweichungen frühestmöglich Gelegenheit gegeben ist, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zukünftig regelmäßig zu verbindlichen Terminen

über den Haushaltsvollzug im laufenden Kalenderjahr zu berichten.

 

Der Bericht soll jeweils zum 30.04. und zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres vorgelegt

werden.

Beschluss wurde einstimmig gefaßt!

Reiner Raab, stv. Fraktionsvorsitzender

 

 

Änderung des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“

Ergänzungsantrag zu TOP 11 auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2012

  1. Die Gemeindevertretung wird aufgefordert, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“ ausschließlich auf die Flurstücke Flur 14 Nr. 221, 222 und 223 zu beschränken.
  2. Die Ausweisungen auf den Flurstücken Flur 14 Nr. 186, 187/1-187/6, 188 und 189 sollen unverändert beibehalten werden. Der Durchstich in die Feldflur (landwirtschaftlicher Weg) soll entfallen.
  3. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, den Bebauungsplan als von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung und den städtebaulichen Vertrag dahingehend zu vollziehen, dass die fachgerechte Pflege der zur Bestandserhaltung vorgesehenen Bäume, Sträucher und anderen Pflanzungen in seiner Gesamtheit sichergestellt und nicht einzelnen Grundstücksbesitzern überlassen wird.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 12-07-28_2.ÄnderungZiegelei

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Veräußerung der Flächen mit Bindung für Bepflanzungen

Anfrage auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 11. September 2012:

Der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ enthält „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.“ … Zum städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und der ARGE Ziegelei gehört als Anlage ein Übernahmevertrag zwischen der ARGE und der NABU-Stiftung Hessen, der die Pflege des Biotops nach einem erstellten Pflegeplan dem NABU überträgt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist die oben geschriebenen Fläche nicht Bestandteil des erhaltenswerten Biotops?
  2. Wurde bei der Gemeinde angefragt, ob die Flächen an Private veräußert werden können?
  3. Wer hat entschieden, dass die Flächen an Private veräußert werden können?
  4. Gibt es dazu eine schriftliche Mitteilung an die ARGE Ziegelei?
  5. Meint der Gemeindevorstand, dass die oben beschriebenen Einzelmaßnahmen sach- und fachgerecht durch mehrere Einzeleigentümer der angrenzenden Grundstücke erfolgen können?
  6. In welcher Art wurden die Privateigentümer auf die sach- und fachgerechte Durchführung der oben beschriebenen Einzelmaßnahmen verpflichtet?
  7. Welche Handhabe sieht der Gemeindevorstand, die sachgerechte Einhaltung der Pflegemaßnahmen zu kontrollieren und ggf. durchzusetzen?
  8. Wurde der NABU über die Veräußerungsabsichten informiert?
  9. Gibt es eine Stellungnahme des NABU zu den Vorgängen?
  10. Ist der Übernahmevertrag mit der NABU-Stiftung Hessen vollzogen?
  11. Wenn „Nein“, welche Gründe gibt es für den Nichtvollzug dieser Vereinbarung aus dem städtebaulichen Vertrag?

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 12-07-28_Ziegelei,Bestandserhalt

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Verbesserung der Betreuung von Kindern im U3 Bereich

Ergänzung der Beschlussvorlage zur Gemeindevertretung am 8.11.2011:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, regelmäßig schriftliche Berichte über den Stand der Errichtung der Betreuungseinrichtung (z.B. Planung, Bau, Kosten, Trägervergabe) in den Sitzungen der Ausschüsse vorzulegen. Für deren Erläuterung und Beratung ist jeweils ein eigener Tagesordnungspunkt vorzusehen.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 11-11-08 Ergänzung U3-Betreuung

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Weichmacher in Kitas

Antrag auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.11.2011:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass der Gemeindevorstand die Belastung der Kindertagesstätten der Gemeinde durch Schadstoffe, insbesondere Weichmacher aus Spielzeugen, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen sowie Bauteilen untersuchen lässt. Die Untersuchungen sollen im Rahmen der Aktion „Kitas unter der Lupe – Zukunft ohne Gift“ durchgeführt werden. Der Gemeindevorstand soll das Ergebnis der Untersuchungen veröffentlichen.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 11-08-14_Weichmacher

Ergebnis:

Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung mit 25 Ja, 3 Nein und 7 Enthaltungen eindeutig angenommen und befürwortet!

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 Bürgerversammlung zum HH Plan 2012

Antrag der GRÜNEN Fraktion für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung Groß-Zimmern am 13.09.2011

Die Vorbereitung zur Aufstellung des HH-Plans 2012 der Gemeinde soll so rechtzeitig erfolgen und so aufbereitet werden, dass die Eckdaten und Grundzüge des Plans im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden können.

Die Daten sind darüber hinaus der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, mit dem Ziel eine umfassende Bürgeranhörung zu ermöglichen, bevor der Plan in den Gemeindegremien erörtert wird.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Antrag.11-07-05_BürgerversammlungHH

Ergebnis:

Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen und befürwortet!

 

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L 3115 zwischen Groß-Zimmern und Gundernhausen

Anfrage der GRÜNEN Fraktion für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung Groß-Zimmern am 13.09.2011

Voller in der PDF-Datei zum Download:  Antrag.11-07-05westl._Darmstädter_Straße

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Ehrungsordnung der Gemeinde Groß-Zimmern

Antrag der GRÜNEN Fraktion für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.09.2011

Die Gemeindevertretung möge beschließen: Dem § 4 Abs. 1 Satz 1 der Ehrungsordnung der Gemeinde Groß-Zimmern wird folgender Satz 2 angefügt: „Eine Kumulation zeitgleicher Ehrenamts- und/oder Mandatszeiten ist ausgeschlossen.“

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Antrag.11-07-05_Ehrungsordnung

 

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Gemeindevertretung fast einstimmig befürwortet: 30 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

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Kinderbetreuung in Groß-Zimmern

Ergänzungsantrag für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.08.201

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Das Betreuungskonzept für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde ist in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen. Es ist durch eine Übersicht der voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren anfallenden Investitions- und Personalkosten in diesem Bereich zu ergänzen.
  2. Der Gemeindevertretung ist in Zukunft halbjährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen (U3 und Ü3) zu berichten.
  3. Es ist ein Modell zu entwickeln, das flexible, den Bedürfnissen der Eltern angepasste, Betreuungszeiten ermöglicht. Dabei ist zu gewährleisten, dass Betreuungszeiten zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr in mindestens einer der Einrichtungen angeboten werden.
  4. Im Hinblick auf die Einführung flexibler Betreuungszeiten ist ein hierfür geeignetes Gebührenmodell zu entwickeln und vorzustellen.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Ergänzungsantrag.11-08-01_Kinderbetreuung.

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Messungen von Fluglärm und deren Auswertung

Ist es zutreffend, dass seit dem 11. Mai keine Messungen von Fluglärm in Groß-Zimmern mehr stattfinden?

Wenn ja:

  • Wodurch ist die Einstellung der Lärmmessungen begründet?
  • Was wurde unternommen, um die Einstellung der Messungen zu verhindern?
  • Was ist notwendig, um die Fortführung der Messungen zu gewährleisten?
  • Welche Konsequenzen zieht der Gemeindevorstand aus den bisherigen Messergebnissen?
  • Wann und durch wen wird eine abschließende Bewertung der Messergebnisse erfolgen?

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Anfrage.11-07-24_Lärmmesssung

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Gebäude der Ahmadiyya-Gemeinde am Waldeck

Anfrage für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.09.2011

Die Samstagsausgabe vom 14.05.2011 des amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Groß-Zimmern gab im redaktionellen Teil zu erkennen, dass das am Waldeck gelegene Gebäude der Ahmadiyya-Gemeinde – mit Duldung der Verwaltung – seit zwei Jahren als Büro und Gebetsraum genutzt werde.

Wir gehen davon aus, dass diese – bislang unwidersprochen gebliebene – Aussage zutrifft. Wir gehen ferner davon aus, dass die Duldung durch die Verwaltung offizielles Verwaltungshandeln im Auftrag der Gemeinde Groß-Zimmern darstellt und dass hiermit sowohl das Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) als auch die ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) gewährleistet werden soll.

Der Schutz dieser Grundrechte wird ausdrücklich begrüßt. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass die bauaufsichtliche Zulässigkeitsprüfung bzw. Genehmigung nicht durch eine Duldung seitens der Gemeindeverwaltung ersetzt werden kann, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was beabsichtig die Gemeindeverwaltung nach dem Gerichtsurteil aus Kassel zu tun?
  2. Wie will der Gemeindevorstand das Eigentum der Ahmadiyya-Gemeinde einschließlich deren Nutzungsinteressen für das Anwesen am Waldeck auf rechtlich gesicherter Grundlage i. S. von Art. 14 Abs. 1 GG künftig gewährleisten?
  3. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Gemeindevorstand zur ungestörten Religionsausübung der Ahmadiyya-Gemeinde i. S. von Art. 4 Abs. 2 GG, wenn die Bauaufsichtsbehörde die seitens der Ahmadiyya-Gemeinde beabsichtigte und seitens der Gemeinde Groß-Zimmern bislang offenbar geduldete Nutzung untersagt?
  4. Ist ein Weiterbetrieb des bisherigen Gotteshauses ohne Minarett  denkbar? Könnte sich auf dieser Grundlage eine einvernehmliche Einigung zwischen der Gemeinde Groß-Zimmern und der Ahmadiyya-Gemeinde abzeichnen?
  5. Wie hoch wird voraussichtlich die Entschädigung ausfallen, die die  Gemeinde Groß-Zimmern für den Vertrauensschaden (§ 39 BauGB) leisten muss, wenn die Ahmadiyya-Gemeinde ihre Nutzungsabsichten auf dem für religiöse Zwecke erworbenen Anwesen endgültig aufgeben muss?

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 11-05-15Moschee

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