Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, wir haben es als Gemeinde leider nicht geschafft, wegen Corona und den nichtgenau zu kalkulierenden Einnahmen bei der Einkommen- und Gewerbesteuer,den kommenden HH2022 im Ergebnishaushalt positiv zu gestalten.Trotzdem gelten der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt im Sinne des § 92Abs. 5 HGO als ausgeglichen. Zwar weist der Ergebnishaushalt einen Fehlbedarfin Höhe von 2.493.368,00 EUR (im HH-Plan 2021 von 1.901.490 €) aus, dieserkann jedoch mit der ordentlichen Rücklage ausgeglichen werden.Ein Haushaltssicherungskonzept ist daher nicht aufzustellen, das in aller Regelden Abbau freiwilliger Leistungen, Gebühren und Hebesatzerhöhungen undden Verzicht auf neue Investitionen fordert. Und dies…