Wahl eines Vorsitzenden/einer Vorsitzenden für den Klima- und Umweltausschusses Gemäß § 62 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wählen die Ausschüsse aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Für die Wahl gelten die Bestimmungen des § 55 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann bei Wahlen, die nachStimmenmehrheit vorzunehmen sind, wenn niemand widerspricht, durch Zurufen oder Handaufheben abgestimmt werden. Durch das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herrn Janek Gola aus derGemeindevertretung und des Klima- und Umweltausschusses, musste eineNeuwahl eines Vorsitzenden durch eine Mitglied des Ausschusses erfolgen. Der Klima- und Umweltausschuss hat Frau Dr. Kerstin Brand (GRÜNE) einstimmigzur Ausschussvorsitzenden…