Wahl eines Vorsitzenden/einer Vorsitzenden für den Klima- und Umweltausschusses
Gemäß § 62 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wählen die Ausschüsse aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Für die Wahl gelten die Bestimmungen des § 55 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann bei Wahlen, die nach
Stimmenmehrheit vorzunehmen sind, wenn niemand widerspricht, durch Zurufen oder Handaufheben abgestimmt werden.
Durch das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herrn Janek Gola aus der
Gemeindevertretung und des Klima- und Umweltausschusses, musste eine
Neuwahl eines Vorsitzenden durch eine Mitglied des Ausschusses erfolgen.
Der Klima- und Umweltausschuss hat Frau Dr. Kerstin Brand (GRÜNE) einstimmig
zur Ausschussvorsitzenden gewählt.
Der Klima- und Umweltausschuss hat anschließend Herrn Stefan Fröhlich (SDP) einstimmig
zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
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