Satzung des Ortsverbands

In der Fassung vom 01.08.2011, beschlossen auf der MV am 01.08.2011 in Groß-Zimmern.

Präambel

Der Ortsverband versteht sich als eine politische Gruppierung, die für Ökologie, soziale Gerechtigkeit, Basisdemokratie, Gleichstellung von Frauen und Männern und Gewaltfreiheit eintritt. Der Ortsverband vertritt die Partei auf kommunaler Ebene. Der Ortsverband will zudem die Ideen, die Kritik und den Protest von Bürgerinnen und Bürgern von Groß-Zimmern aufnehmen, sie zu Aktivität und Mitarbeit ermutigen.

§1 Name und Sitz

Der Ortsverband(OV) ist Mitglied des Kreisverbandes Darmstadt-Dieburg (KV Da-Di) sowie der Bundespartei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: die Kurzbezeichnung ist „Grüne”. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Gemeinde Groß-Zimmern.

§2 Aufgaben

die wichtigsten Aufgaben des OV sind:

  • die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens in der Gemeinde Groß und Klein-Zimmern
  • die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Kreis-, Landes-, Bundes-, europäischer und globaler Ebene
  • die Organisation von Informationsveranstaltungen
  • die Beschließung von Anträgen an übergeordnete Parteigremien bzw. an die Fraktion
  • die Vertretung gemeinsamer Positionen nach außen in Veranstaltungen verschiedener Art
  • die Gewinnung und Betreuung von Mitgliederinnen und Mitgliedern
  • die Unterstützung von Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen
  • das Betreiben und die Wartung der eigenen Homepage/Webseite

§3 Mitgliedschaft

Hinsichtlich der Mitgliedschaft gelten der § 2 der Satzung des KV Da-Di der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Der OV ermöglicht die Form der freien Mitarbeit entsprechend den Regelungen in der Bundes- und Landessatzung.

§4 Organe des Ortsverbandes sind:

  • Die Mitgliederversammlung (MV)
  • Der Vorstand

§5 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die MV ist für alle Fragen das oberste, Beschluss fassende Organ des OV.
  2. Sie wählt jährlich in geheimer Abstimmung den OV-Vorstand. Darüber hinaus kann die MV weitere Mitglieder für begrenzte Aufgabenbereiche zur Unterstützung des Vorstands wählen.
  3. Die MV findet in regelmäßigen Abständen statt. Termin und Ort legt die MV fest. Einmal im Jahr findet die Jahreshauptversammlung statt, auf der der Vorstand gewählt wird. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn diese von mindestens 3 Mitgliedern oder auf Beschluss des Vorstands verlangt wird. Für beide Veranstaltungen wird mit anstehender Tagesordnung mit Zweiwochenfrist schriftlich bzw. per E-Mail eingeladen.
  4. Die MV entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist. Rede- und Antragsrecht haben Mitglieder und Anwesende, das Stimmrecht ist den Mitgliedern vorbehalten.
  5. Die MVs des OVs Groß-Zimmerns sind grundsätzlich öffentlich. Auf Wunsch von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

§6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einer Sprecherin / einem Sprecher und einer stellvertretenden Sprecherin / einem stellvertretenden Sprecher, eine Sprecherin / ein Sprecher ist gleichzeitig Kassierer/in.
  2. Der Vorstand vertritt den OV nach außen. Er führt dessen Geschäfte nach Gesetzund Satzung und gemäß den Beschlüssen der MV.
  3. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören:- die juristische Vertretung des OV
    – die Führung der Kasse
    – die Pressearbeit
    – die Mitgliederbetreuung
    – der Informationsaustausch mit anderen Parteigremien
    – die Protokollierung und Bereithaltung von Beschlüssen der MV
  4. Vorstandsmitgliederinnen und Vorstandsmitglieder können mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf jeder Mitgliederversammlung abgewählt werden, sofern der Antrag auf Abwahl mit der Einladung zugegangen ist.

§7 Finanzen

Es gilt die Beitrags- und Kassenordnung der KV Da-Di in der jeweils gültigen Fassung. Einnahmen und Ausgaben werden vom Kassier des OV verwaltet. Die Kassiererin / der Kassierer ist zeichnungsberechtigt und legt zur Jahreshauptversammlung einen Kassenbericht vor. Für die Mitgliedsbeiträge gilt die Beitrags- und Kassenordnung des KV Da-Di in der jeweilsgültigen Fassung.

§8 Änderung der Satzung

Eine Änderung der Satzung kann auf der jährlichen Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliederinnnen und Mitglieder beschlossen werden.

§9 Auflösung

Die Auflösung des OVs kann eine MV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beantragen. Der Antrag ist der Gesamtheit der Mitgliederinnnen und Mitglieder in einer Mitgliederversammlung vorzulegen.

§10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag ihrer Verabschiedung durch die MV in Kraft.

Die Satzung alsPDF: OV-Satzung-Grüne Groß-Zimmern.01.08.2011