Die Grünen-Fraktion möchte die Stellplatzsatzung anpassen und ändern. Mit der Änderung der Hessischen Bauordnung im Jahr 2018 wurde im §52, Abs.4, die Möglichkeit des Stellplatzersatzes durch nachgewiesene Fahrradstellplätze geschaffen. Zudem wurde zwischenzeitlich vom Land Hessen eine Verordnung über die Anforderungen an Abstellplätze für Fahrräder (Fahrradstellplatzverordnung) erlassen, welche seit dem 1.11.2020 gültig ist. Alle diese gesetzlichen Änderungen sollten in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Ihren Widerhall finden, da sonst die Anforderungen der Hessischen Bauordnung gelten und dies eventuell zu „Schwierigkeiten“ in den PKW-Stellplatzsituationen der Gemeinde führen könnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zusätzlich folgende Änderungen zusätzlich zur Diskussion: Anpassung der notwendigen…