Bürgschaft an den TV Groß-Zimmern

Die  Grünen werden folgende Anfrage stellen:

Bürgschaft an den Turnverein Groß-Zimmern

Zum 31.12.2008 wurde dem Turnverein Groß-Zimmern eine Bürgschaft auf Zeit (§ 777 BGB) über 300.000 EUR zugesagt (s. auch Seite 29 in der Eröffnungsbilanz).

Im Falle der Gewährung einer kommunalen Bürgschaft ist die Gemeinde Groß-Zimmern Bürge geworden und hat demnach einen Bürgschaftsvertrag mit dem Darlehensgeber abgeschlossen, in der Regel einem Finanzinstitut.

Der Gemeindevorstand wird gebeten über folgenden Sachverhalt zu informieren:

– Wie viel Prozent der Darlehenssumme deckt die Bürgschaft?

– Wie können die Risiken der Gemeinde beschrieben werden?

– Wie lange ist die Laufzeit der Bürgschaft und muss sie noch weiter bestehen?

– Findet eine jährliche Überprüfung statt?

 – war die Bürgschaft an eine bestimmte finanzielle Transaktion geknüpft?

 

 Die Antworten des Gemeindevorstandes werden wir hier veröffentlichen.

 

 

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