Zum 1. Januar und im weiteren Verlauf des Jahres 2014 treten wieder einige Neuregelungen in Kraft, die viele Familien betreffen. Hier die wichtigsten Änderungen:
Die ALG-Sätze steigen zum 01.01.14 um 2,27 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt jetzt neun Euro mehr und auch für Kinder und Jugendliche erhöht sich der monatliche Betrag.
Das Betreuungsgeld beträgt ab dem 1. August 2014 150 Euro monatlich. Es wird als Geldleistung ausgezahlt und muss nicht versteuert werden. Allerdings wird es bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt.
Die Krankenkassen sind ab dem 1.1.2014 gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten mit einer Gesundheitskarte auszurüsten. Daran beteiligen sich auch die privaten Krankenkassen. Die Gesundheitskarte soll u.a. eine vereinfachte Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten ermöglichen, da dort Untersuchungsergebnisse gespeichert werden und im Notfall dafür sorgen, dass wichtige Daten über den Patienten abrufbar sind.
Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der das Existenzminimum sichern soll und deshalb nicht besteuert wird. Bereits für 2013 wurde der Grundfreibetrag erhöht und zwar auf 8.130 Euro. Ab dem Jahr 2014 erfolgt eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der höhere Grundfreibetrag führt laut Bundesfinanzministerium zu einer Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.
Online-Einkäufe:
Wer bisher die Klamotten für den Junior in zwei Größen zuschicken ließ, um in Ruhe zu probieren, schickte nicht passende Kleidungsstücke einfach auf Kosten des Händlers zurück. Das ändert sich zum 13.06.14 mit der neuen EU-Verbraucherrecht-Richtlinie. Nach dieser ist es den Händlern nun erlaubt, die Kosten für alle Rücksendungen – unabhängig vom Einkaufswert – von den Käufern zahlen zu lassen.
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