Aktive Energiewende – Balkonkraftwerke

Kleine Balkonkraftwerke (bis 600Kw/J) sind für die eigene Stromeinsparung und Stromkostenreduzierung erlaubt. Sie sind einfach an zubringen und müssen vom Vermieter/Eigentümer erlaubt werden. Können auch an anderen Stellen w.z.b. Gartenhaus, Fassaden, Garagen u.s.w. angebracht werden. Die Amortisation ist schnell erreicht. Sollten das viele Leute machen, kann unter Umständen ein Kraftwerk abgeschaltet werden und der Strom wird an Ort und Stelle erzeugt und verbraucht. Ausreichende Info und Beratung sind bei der Roßdorfer Energie Gemeinschaft e.V. (www.regev-rossdorf.de) kostenlos zu bekommen. Ist ausreichend in der HR hessenschau berichtet und vorgestellt worden.

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