Gebührenerhöhung vermieden

Der Gemeindevorstand wurde in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 10.12.2020 von der Grünen-Fraktion beauftragt, eine

Neukulation der Benutzungsgebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser

zu veranlassen.

Am 28.02.2013 hatte der Haupt- und Finanzausschuss sowie das Parlament die kalkulatorischen Zinsen auf 2 % festschreiben lassen.

Für Kapital erhält man einen gewissen Zinssatz auf dem Kapitalmarkt, setzt man das Eigenkapital jedoch z. B. für die Kläranlage ein, fallen bei der Nutzung von Eigenkapital keine direkten Zinszahlungen an. Gleichwohl ist es dann sinnvoll, die theoretischen Zinsen, die das Eigenkapital erzielen würde, in die Kalkulation einzubeziehen. Richtwert für die kalkulatorischen Zinsen ist in der Regel der marktübliche Zinssatz.

Der hat sich nun seit einigen Jahren Richtung 0 % oder sogar zum Minuszins entwickelt. Dies wird u.E. auch in den nächsten Jahren so sein, langfristig gesehen. Es gibt Kommunen, die auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen verzichten und nur die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen in Ansatz bringen.

Die Summe der Ersparnis deckt bei weitem die geplante Gebührenanpassung, daher ist eine Erhöhung der Gebühren nicht gerechtfertigt.

Ergebnis: die durch den Gemeindevorstand geplante Gebührenerhöhung konnte durch die Neukalkulation vermieden werden, lediglich beim Niederschlagswasser ist eine kaum spürbare Erhöhung vonnöten.

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