Sport- und Landhotel in Zimmern

Reitsport- und Landhotel in Groß-Zimmern

In der Begründung der Bauleitplanung wird das Vorhaben als „sinnvolle infrastrukturelle Ergänzung zum Sport- und Freizeitangebot“ sowie als „einen wertvollen Baustein als weiteres touristisches Anlaufziel inmitten des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald“ beschrieben.

So startet die Begründung unter „Ziel und Zweck der Bauleitplanung“. Mit diesen Worten wird eine positive Planungsabsicht eingeleitet, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sieht dies anders. Es wird ein weiteres Mal versucht die positiven Effekte für die Gemeinde als Grundlage für eine Zustimmung hervorzuheben. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Golfplatz war dies in der Vergangenheit so geschehen, heute kann man die als Seminarzentrum und Unterbringungsmöglichkeit für Golfer geplanten Gebäude größtenteils als klassische Wohnhäuser kaufen. Sondergebiete außerhalb der Ortsgrenzen der Gemeinde, ist es das was die Gemeinde wirklich will?

Das Vorhaben soll neben den baulichen Anlagen des Reit- und Fahrvereins entstehen, westlich davon befindet sich das ausgewiesene Naturschutzgebiet „An der Ziegelhütte“, südlich über die Landesstraße L 3115 hinaus liegt das zusammenhängende Areal des Golfplatzes.

OV-Sprecher Raab: „Aus den vorliegenden Planungen ist zu entnehmen, dass in dem zukünftigen Beherbergungsbetrieb voraussichtlich 130 Zimmer und 162 Restaurantplätze zur Verfügung stehen sollen und 35 Angestellte beschäftigt werden. Dies bedeutet, dass durch den Bebauungsplan ein zusätzliches Verkehrsaufkommen im Bereich der L3115 von mindestens 293 Pkw und 21 Lkw pro Tag durch Hotel-/Restaurantgäste und LKw’s entsteht.“

Der Bebauungsplan „Sonderbaugebiet Reitsport und Landhotel“ der Gemeinde Groß-Zimmern sieht die verkehrliche Erschließung des Landhotels durch den Anschluss an die Landesstraße L 3115 (Darmstädter Straße) vor. Zu diesem Zweck soll der bestehende Knotenpunkt „Golfplatz“ von einer Einmündung zu einer Kreuzung umgestaltet werden.

Die als Ausgleich für die Baumaßnahme vorgesehene Fläche befindet sich in der Gemarkung Semd und „bringt“ der Gemeinde Groß-Zimmern nichts direkt vor Ort. Daher fordern wir bei solchen Maßnahmen einen Ausgleich vor Ort innerhalb der Gemeinde.

Fraktionsvorsitzender Gaa: „Verkehr, Lärm und CO2-Ausstoß werden zunehmen. Einem sparsamen Umgang mit Boden wird eine Absage erteilt und von der Stellplatzsatzung der Gemeinde abgewichen. Die befestigten Mitarbeiter- bzw. Besucherstellplätze und Abstellplätze für sonstige Fahrzeuge bewirken zudem eine weitere Versiegelung von kostbarem Boden, auch wenn hier auf Rasengittersteine verwiesen wird.“

Zudem machen die Grünen darauf aufmerksam, dass auf die Anzahl der nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde geforderten Baumanpflanzungen verzichtet werden soll, abweichend von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Groß-Zimmern wird auf die raumgliedernde Bepflanzung zwischen den Stellplatzgruppen verzichtet.

Die Grünen meinen, wenn diese jahrelang befahren werden ist die darunterliegende Fläche so komprimiert, das Wasser sich einen anderen Weg suchen muss und im schlechtesten Fall ins örtliche Kanalsystem und somit in die Kläranlage läuft, welche dann mit zusätzlichem Niederschlagswasser belastet wird.

Raab erläutert:“ Die Grundflächenzahl, also das zulässige Maß der Bebauung des Grundstücks, wird auf 0,6 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 60% der Grundstücksfläche bebaut werden darf, Straßen und Parkflächen nicht miteingeschlossen. Für diese zusätzlichen Flächen kann die Grundflächenzahl bis auf 0,8 erhöht werden. Dazu kann eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen ausgeführt werden, wobei die Traufhöhe bei 10,00m und die Firsthöhe bei 13,50m ü. Gelände festgelegt werden soll. Dies passt unseres Erachtens nicht in den Ortscharakter Groß-Zimmerns, auch wenn es nicht innerhalb Groß-Zimmerns steht. Die negative Auswirkung auf die Tier- und Pflanzenwelt ist zu erwarten, zumal sich ein Naturschutzgebiet in unmittelbarer Nähe befindet. Insgesamt wurden 38 Vogelarten im Untersuchungsgebiet und dessen unmittelbarere Nachbarschaft festgestellt, wobei aber einige Arten lediglich als Überflieger oder Gäste (z.B.  Graureiher, Schwarzer Milan oder Mäusebussard) beobachtet wurden. Von den 22 für Hessen nachgewiesenen Fledermausarten wurden im Untersuchungsgebiet mindestens sechs Arten nachgewiesen.“

Die jetzige als Vorranggebiet für Grünzug gekennzeichnete Fläche wollen die Grünen nicht in Wohnbaufläche bzw. in Beherbergungsfläche umgewandelt sehen. Einen weiteren Flächenfraß und noch mehr befestigte und versiegelte Flächen lehnen sie ab. Das Projekt ist noch nicht durch das Parlament beschlossen, die Grünen werden dort ihre ablehnende Haltung, wie bereits 2015, ausdrücken. Lärm, Schmutz, Umweltzerstörung und vor allem durch PKWs, das sind die wesentlichen Dinge, die B90/Die Grünen für Groß-Zimmern vermeiden wollen: denn vermutlich werden die Hotelgäste mehrheitlich nicht mit dem Fahrrad anreisen.

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