Möglichkeiten einer Hundewiese sollen geprüft werden

Die Grünen-Fraktion hat den Groß-Zimmener Gemeindevorstand beauftragt, Folgenden Prüfantrag zu veranlassen:

Möglichkeiten der Ausweisung einer Hundewiese oder Hundeauslauffläche und damit geeignete Grundstücke in Groß- oder Klein-Zimmern zu suchen, auf denen diese eingerichtet werden kann

Begründung:

Eine Hundewiese kann als Ergänzung für Hundebesitzer gesehen werden, die bevorzugt während der Leinenpflicht, Brut- und Setzzeit, genutzt werden kann. Zudem liegt im kompletten Gemeindegebiet innerorts und außerorts häufig Hundekot, der von den Besitzern nicht entfernt wird. Dies könnte mit einer zentralen Auslaufmöglichkeit eingedämmt werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Förderung von Kontakten unter Hunden und Besitzern innerhalb eines eingezäunten Bereichs. In Zukunft werden einige Flächen (z.B. Katzengraben) nicht mehr als Auslauffläche nutzbar sein, da sie als Naturschutzgebiet bzw. Ausgleichsfläche für die Ziegelei ausgewiesen werden. Eine Hundewiese muss Regeln für die Nutzung haben, somit werden Felder und Wälder entlastet. Hier können sich Hunde austoben und flitzen, verschwinden ist nicht möglich durch eine Einzäunung. Positiver Nebeneffekt: Auch die Hundebesitzer können ins Gespräch kommen und sich austauschen.

In die Prüfung mit einzubeziehen wäre der Retentionsraum Groß-Zimmern. Der Retentionsraum liegt südlich der Gemeinde Groß-Zimmern und erstreckt sich beginnend mit der Hochwasserentlastung über die Klein-Zimmerner Straße bis unterhalb der L3413 und liegt somit zwischen der Ortslage Groß-Zimmern und dem Reinheimer Teich.

Die Erfahrungen der Stadt Dieburg (eingezäunte Hundewiese am Großwiesenweg) sollten bei der Prüfung ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse sowie eine Kostenaufstellung inkl. Folgekosten sind den Ausschüssen und dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen.

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