Fluglärmkommission: Groß-Zimmern als Mitglied

 

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Die Grünen haben das Thema “Mitarbeit der Kommune in der Fluglärmkommission” auf die Tagesordnung im Parlament am 05.02.2019 setzen lassen. Prompt sah sich der Gemeindevorstand veranlasst, nach 2 Jahren einen Bericht abzugeben. Wer da einen Zusammenhang vermutet?!

 

 

 

Regelmässige Berichte aus der Fluglärmkommission 

Begründung:

Die Gemeinde Groß-Zimmern gehört der Fluglärmkommission an. Die Fluglärmkommission befasst sich vor allem mit Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Dieses Beratungsgremium beschäftigt sich unter anderem auch mit der neuen, geplanten Flugroute Amtix-kurz sowie mit der Flugroutenfestsetzung, dem Lärmschutzbereich sowie den Fluglärm-Messstationen. Die Beratungsergebnisse könnten der Gemeindevertretung in Form von Kurzberichten übermittelt werden.

Es stehen weitgehende Entscheidungen an bzw. sind schon getroffen worden, die auch die Gemeinde Groß-Zimmern mit Klein-Zimmern betreffen: z.B. die neue Flugroute „Amtix“, die damit verbundenen neuen  Flugvarianten, Planungen und Ergebnisse zu den Themen Nachtflugverbot, Schallschutzmaßnahme, Aufkommen in den Abendstunden, Abflugverfahren, Status Quo des Bauprojekte Terminal 3 sowie Eröffnungstermin.

Den Kommunalparlamenten sollten die Informationen und Ergebnisse, die weitergegeben werden können, auch zugänglich gemacht werden. Die Bürgermeister (auch aus Groß-Zimmern) nehmen aktiv an den Diskussionen der Arbeitsgruppe teil und somit könnten auch Vorschläge der Kommune Groß-Zimmern in die Entscheidungen für den Betrieb der neuen Flugroute AMTIX-kurz einfließen.

Zudem wäre die Beantwortung der Frage,  wie  Verspätungsflüge  in  der  Nacht  vermieden  werden  können,  interessant für alle Bürger. Diese haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Die gesundheitlichen Belastungen, die von Fluglärm ausgehen können, sind wissenschaftlich belegt. Daher kommt dem Schutz der Nachtruhe eine herausragende Rolle zu.

Weiterhin möchten wir wissen, ob die Lärmobergrenze zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Groß- und Klein-Zimmern eingehalten wird.

 

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