Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte im Haupt- und Finanzausschuss folgenden Antrag gestellt:
Für die Sanierung des Rathauses wurde im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von
1.500.000 EUR veranschlagt und mit einem Sperrvermerk versehen. In der GV-Sitzung
vom 2.5.2017 wurden 500.000 EUR für die Ausschreibung von Planungsleistungen
freigegeben. Dabei sind bereits eingestellte und geplante Investitionsmittel
von 214.380 EUR nicht abgerufen worden und wurden aus der Planung
wieder herausgenommen.
Erfahrungsgemäß beträgt die Planungs-, Beratungs- und Genehmigungszeit vergleichbarer
kommunaler Vorhaben mehr als ein Jahr. Außerdem wird die (noch
nicht beschlossene) Sanierung des Rathauses bei einem bisher geschätzten Gesamtausgabebedarf
von 4 Millionen EUR deutlich länger als 1 Jahr andauern.
Der größte Anteil des Mittelbedarfs wird voraussichtlich erst im Haushaltsjahr
2019 und ggf. 2020 anfallen.
Nach § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung dürfen „Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst dann veranschlagt werden,
wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen
die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme ………. ersichtlich sind“
(GemHVO Hessen, § 12 Investitionen). Das ist hinsichtlich der Rathaussanierung
noch nicht der Fall.
Beschlussvorschlag:
Die Summe von 4.000.000 € für die Rathaussanierung (Baumaßnahmen) ist
auf 1.000.000 € zu reduzieren und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Für
das Haushaltsjahr 2019 ist eine Verpflichtungsermächtigung über 2.500.000
€ vorzusehen.
Dieser Antrag wurde im Fach-Ausschuss abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: – 1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen –
Ein Änderungsantrag, eingebracht durch den Bürgermeister Achim Grimm, der die Verteilung der Gelder auf 2 Jahre mit jeweils 2 Millionen EUR vorsieht, wurde dann in der folgenden Gemeindevertreter-Sitzung am 19.12. einstimmig von allen Fraktionen angenommen.
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