Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber

Gemeindevertretung am 16.12.2014:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen innerhalb der Gemeinde Arbeitsgelegenheiten für die in Groß- und Klein-Zimmern lebenden Asylbewerber geschaffen werden können.
Begründung:

Seit einiger Zeit leben Asylbewerber in Groß- und Klein-Zimmern; neue Asylbewerber werden demnächst erwartet. Ein sehr engagierter ehrenamtlicher Helferkreis betreut und unterstützt dankenswerter Weise diese Menschen in verschiedensten Belangen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz verbietet, dass Asylbewerber in den ersten neun Monaten eine Arbeit aufnehmen, es ist aber erlaubt, dass sie so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ nachgehen.

Die Stadt Weiterstadt bietet, wie im Darmstädter Echo am 30. August 2014, http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/weiterstadt/Asylbewerber-arbeiten-im-Schlosspark;art1302,5384466, zu lesen war, Asylbewerbern „Arbeitsgelegenheiten“ an.

Arbeitsgelegenheiten könnten den Asylbewerbern eine Tagesstruktur bieten, zur Verbesserung der Sprachkenntnisse und der Integration beitragen, das Kennen lernen der deutschen Kultur und der Bevölkerung erleichtern und ihnen Selbstbestätigung vermitteln. Bei Anerkennung ihres Asylantrages oder nach Ablauf der neunmonatigen Frist könnte die so erworbene Arbeitserfahrung im Kreis-Darmstadt-Dieburg oder darüber hinaus bei der Suche nach einer regulären Arbeitsstelle von Vorteil sein. Beispiele wären Pflege von Grünanlagen/gemeindeeigene Immobilien, Arbeiten im Freizeit-/Sportbereich, Kulturarbeit,
Schule, Hort, Kita, Jugendarbeit.

Selbstverständlich können die Arbeitsgelegenheiten nur ein freiwilliges Angebot darstellen und sie müssen innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens angeboten werden.

Antrag als PDF: 14-11-24_Arbeitsgelegenheiten Asyl

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