Die Grünen werden folgende Anfrage stellen:
Bürgschaft an den Turnverein Groß-Zimmern
Zum 31.12.2008 wurde dem Turnverein Groß-Zimmern eine Bürgschaft auf Zeit (§ 777 BGB) über 300.000 EUR zugesagt (s. auch Seite 29 in der Eröffnungsbilanz).
Im Falle der Gewährung einer kommunalen Bürgschaft ist die Gemeinde Groß-Zimmern Bürge geworden und hat demnach einen Bürgschaftsvertrag mit dem Darlehensgeber abgeschlossen, in der Regel einem Finanzinstitut.
Der Gemeindevorstand wird gebeten über folgenden Sachverhalt zu informieren:
– Wie viel Prozent der Darlehenssumme deckt die Bürgschaft?
– Wie können die Risiken der Gemeinde beschrieben werden?
– Wie lange ist die Laufzeit der Bürgschaft und muss sie noch weiter bestehen?
– Findet eine jährliche Überprüfung statt?
– war die Bürgschaft an eine bestimmte finanzielle Transaktion geknüpft?
Die Antworten des Gemeindevorstandes werden wir hier veröffentlichen.