Tierschutz ist uns wichtig

Wir hatten der Gemeindevertretung folgendes vorgeschlagen:

  1. Eine Änderung der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit in dem folgenden Paragrafen:

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Anleinpflicht gilt in der Flur (Feld, Forst, Brache) des gesamten Gemeindegebietes

  • Die Gemeinde veröffentlicht
  • die aktualisierte Satzung
  • eine Karte der Gemeinde, auf der die entsprechenden Schutztiere dargestellt sind
  • eine Kontaktmöglichkeit für verletzt aufgefundenes Wild

auf der Internetseite der Gemeinde sowie in der Zeitung für Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Groß-Zimmern und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde.

  • Die Gemeinde erinnert durch Hinweisschilder an den Haupthundewegen in der Zeit vom 1. März bis 15. Juni an die Anleinpflicht.

Begründung

In der Setzzeit 2021 sind zu viele Kitze in der Gemeinde verunfallt, den Hauptanteil daran hatten Hunde (streunend oder nicht angeleint) und Unfälle mit PKW, aber auch bei Mäharbeiten. Eine entsprechende Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantwortete der Bürgermeister unter anderem dahingehend: „Die Grenzen sämtlicher Schutzgebiete zu kennzeichnen würde in der Feldflur zu einem Schilderwald führen. Sinnvoll wäre es, die Ortssatzung zum Leinenzwang für Hunde auf die gesamten Gemarkungen auszudehnen.“ (Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.07.2021, Tagesordnungspunkt 29, Punkt 1).

Diesen Vorschlag des Bürgermeisters greift die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gerne auf und beantragt die entsprechende Aktualisierung der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit.

Die geänderte Satzung soll, wenn sie ohnehin veröffentlich wird, den Bürgern auf anschauliche Weise in Erinnerung gebracht werden. Daher schlagen wir eine Karte vor, in der die entsprechenden Naturschutzgebiete und die zu schützenden Tiere (z-B. Amphibien, Bodenbrüter, Niederwild, Biber, Störche, Rehwild) dargestellt sind. Zusätzlich sollte eine einfache Kontaktmöglichkeit zu den entsprechenden Ansprechpartnern der Gemeinde (z.B. bei verunfallten Tieren oder Fragen zum Leinenzwang) zur Verfügung gestellt werden. Diese sollte sowohl auf der Internetpräsenz der Gemeinde, in den Social-Media-Kanälen der Gemeinde, aber auch in der derzeit verwendeten Zeitung für öffentliche Bekanntmachungen verbreitet werden.

Da der Leinenzwang sich mit der Änderung der Satzung über den Leinenzwang für Hunde, während der Brut- und Setzzeit auf die gesamte Gemeinde ausdehnt, schlagen wir abschließend vor, an mehreren prägnanten Orten in der Gemeinde, während der Brut- und Setzzeit- auf die Leinenpflicht hinzuweisen (mit Verweis auf die entsprechende Satzung der Gemeinde).  

Ein Beispielschild kostet ca. 14 Euro brutto, die Information kann aber auch schlichter gestaltet werden:

Wir gehen davon aus, dass der Ortspolizist seine stichprobenartigen Begehungen (siehe Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.07.2021, Tagesordnungspunkt 29, 3) auch in diesem Jahr wieder durchführt. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis auf die Ordnungswidrigkeit auf der Homepage der Gemeinde lobend zu erwähnen.

Dieser Antrag wurde ohne Nein-Stimmen angenommen.

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