Viele kleine Schritte tragen zu mehr Umweltbewusstsein bei. Daher sollte die Kommune zwei Lastenräder mit Elektromotor in einem Pilotbetrieb für den internen Gebrauch anschaffen.
Vordringlich sollen die Räder vom Bauhof und Verwaltung genutzt werden. Einsatzgebiete sind z.B. Fahrten und Arbeiten an Grünflächen und Fahrten zu kleineren Reparaturarbeiten, etwa auf Spielplätzen.
Die Räder sind optimal und sicher schneller als das Auto einsetzbar. Der Einsatz von
E-Lastenfahrrädern wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanziell gefördert (Förderung von E-Lastenfahrrädern, Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Ausgabe April 2021).
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad im kommunalen Bereich.
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit elektrischer Antriebsunterstützung im kommunalen Bereich. E-Lastenfahrräder werden gefördert, wenn sie in Kommunen eingesetzt werden. Ihre Nutzung soll idealerweise den Einsatz verbrennungsmotorisch angetriebener Fahrzeuge ersetzen und so Emissionen von Feinstaub und Stickoxid im Gemeindegebiet mindern.
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