Wir haben als Grüne einen Antrag gestellt, dass gemäß §10, Absatz 3, der Gemeindehaushaltsverordnung eine begleitende Kontrolle von Groß-Projekten wie z.B. Rathaus, Kita Semder Pfad, durch den Planungs- und Umweltausschuss(PuU) sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss (HuF) zur Vermeidung von Baukostenüberschreitungen und unwirtschaftlichem Bauen, zukünftig stattfindet.
Jedes Groß-Projekt (hier derzeit das Rathaus und der Kindergarten in Klein-Zimmern), welches ja mittlerweile nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch bei Kommunen durchgeführt wird, muss während der Durchführung und nach Abschluss auf wirtschaftlichen Einsatz der Mittel überprüft werden. Die ursprüngliche Planung und deren Umsetzung ist dem PuU und dem HuF fortwährend bei jeder Ausschuss-Sitzung schriftlich vorzulegen.
Der HuF muss die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ bei der Ausführung ihrer Investitionsentscheidungen und bei der künftigen Nutzung der Objekte beachten.
Die Groß-Projekte werden sowieso baubegleitend mit Zahlen dokumentiert und können daher aufbereitet vorgelegt werden. Dies betrifft die Themen wie
- Investitionsmittel (Soll / Ist)
- Zeit, Dauer, Folgekosten (Soll/Ist) der Baumaßnahme
- Wurden die gefassten Beschlüsse umgesetzt?
- Stand der Mittelbewirtschaftung
- Grad der Zielerreichung
- Prognose für das Ende des Haushaltsjahres
Zu den o.g. Groß-Projekten kommen noch die Kosten, z.B. Preissteigerungen für die noch nicht vergebenen Gewerke, Preissteigerungen aufgrund der hohen Nachfrage nach Bauleistungen. Änderungen nach Baubeginn müssen unbedingt vermieden werden. Ein Änderungsmanagement muss transparent sein, damit Änderungswünsche unter Berücksichtigung von Folgeänderungen und Auswirkungen auf das Zeit- und Kostenmanagement direkt und transparent durch den PuU/HuF öffentlich gebilligt bzw. beurteilt werden können.
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