Grundsteuer-Anpassung

Änderungsantrag: Anhebung des Hebesatzes zur Grundsteuer B um 50 Punkte

Wir meinen, eine moderate Anpassung der Grundsteuerhebesätze um 50 Punkte würde unseres Erachtens von allen Bürgern getragen und die Erhöhung ist auch auf die Mieter umlegbar. Die Erhöhung betrüge für die Eigentümer eine jährliche Mehrbelastung von ca. 80,- EUR und damit eine monatliche Mehrbelastung von  ca. 4 EUR.

Fakt ist: Das neue Rathaus, das Ersatzrathaus, die neuen, geplanten Kindergärten in Klein- und Groß-Zimmern sind zukünftig ohne eine Anpassung der Steuern nicht zu finanzieren. Zudem kommen die Folgekosten hinzu, die solche Projekte auf die nächsten Jahre nach sich ziehen, vor allem durch Wertminderung, also die Abschreibungen. Jahrelang hat die Kommunalaufsicht Druck auf die Gemeinde Groß-Zimmern ausgeübt, damit sie den Hebesatz auf den Kreisdurchschnitt anhebt. Dies konnten wir durch eine gute und solide Haushaltsführung, durch die gute, auch fraktionsübergreifende Arbeit vor allem im Finanzausschuss bisher vermeiden.

Die vom Bund und Land vorgegebenen Angebote, die eine Kommune vor allem bei der Kinderbetreuung leisten muss, sind auf Dauer nicht nur mit Ausgabenkürzungen zu kompensieren, auch die Einnahmen müssen angepasst werden.

Die Gemeindevertretung beschließt i.d.R. die Höhe des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer. Eine zu hohe Anhebung, wie es der Gemeindevorstand vorschlägt, birgt die Gefahr, dass die Gemeinde für Gebäudeeigentümer (Grundsteuer B) weniger attraktiv im Vergleich zu anderen Gemeinden wird.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die ohne Umlage auf Bund, Land oder Kreis vollständig in die Kassen der Kommunen fließt. Daher hat sie eine hohe Relevanz für die Selbstverwaltung der Kommunen.

Zudem wird die wirtschaftliche Entwicklung,  wie für die Zukunft prognostiziert, sich nicht weiter so positiv entwickeln, sodass der Gemeindeanteil am Aufkommen der Einkommensteuer abnehmen wird.

Zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden zählt in diesem Zusammenhang auch die Gewerbesteuer. Verdienen die Firmen schlecht, gibt es auch für die Kommunen weniger.

Daher plädieren wir für eine moderate Anhebung des Hebesatzes zur Grundsteuer B um 50 Punkte.

Ergebnis: der Antrag wurde mehrheitlich angenommen im Januar 2020

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.