Änderungsantrages zu TOP 6 Konzept zur Unterbringung von weiteren Asylsuchenden in Groß-Zimmern

Änderungsantrages zu TOP 6 Konzept zur Unterbringung von weiteren Asylsuchenden in Groß-Zimmern der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2016:

1.) Zwecks Information über die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum in der Gemeinde ist eine Informationsveranstaltung durch die Wohnbauförderungsstelle des Landkreises durchzuführen. Hierzu sind die Gemeindevertreter im Rahmen einer außerplanmäßigen öffentlichen Sitzung einzuladen.Die Veranstaltung soll durchgeführt werden, bevor eine Entscheidung zugunsten des Konsortiums Riedl/Früchtenicht zur Errichtung von Wohngebäuden erfolgt.

Begründung:

Die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum in der Gemeinde ist unbestritten und wird nicht aufgrund der Flüchtlinge von uns gefordert. Gemeindegrundstücke in der Ortslage sollen dafür zur Verfügung gestellt werden.Mit der Vorlage des Gemeindevorstandes verpflichtet sich die Gemeinde zur Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau an einen Investor und die langfristige Nutzung. Dieser Beschluss geht weit über die „Unterbringung von Asylsuchenden“ hinaus und verpflichtet die Gemeinde zur Bauleitplanung an einer Stelle, die aufgrund der Lage u. E. weder planerisch noch sozialpolitisch für die die Unterbringung von Wohnungen geeignet ist. Bund und Land haben ihre Anstrengungen hinsichtlich der Förderung von Wohnraum erhöht und bieten Fördermittel an, die über die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise verteilt werden. Die Mittel sind an klare Vorgaben (z. B. hinsichtlich des Einsatzes, der Verzinsung von Eigenkapital und des Grundstückswertes, der Berechnung des Instandhaltungsaufwandes und des Mietausfallwagnisses) gebunden. Hieraus errechnet sich anhand der 2. Berechnungsverordnung des Bundes die zu erhebende Kostenmiete. Bevor einem Investor Bauland langfristig zur Verfügung gestellt bzw. eigentumsrechtlich übertragen wird und vertragliche Bindungen eingegangen werden, ist deshalb eine umfassende Information über verschiedene Möglichkeiten von neutraler Stelle erforderlich. Es ist kaum akzeptabel, dass der Gemeindevorstand aufgrund eines Antrages zur Erarbeitung eines Konzepts für die Unterbringung von Asylsuchenden ausschließlich mit einem Investorenkonsortium verhandelt und langfristige Bindungen mit diesem über die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde, die kostenfreie Übergabe eines Grundstücks und mietrechtliche Bindungen eingehen will. Vielmehr sind alternative Angebote z. B. mit Trägern des öffentlichen Wohnungsbaus der Gemeindevertretung zur Entscheidungsfindung vorzulegen.

2.) Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, sämtliche Flächen innerhalb sowie in einem rd. 100 m tiefen Randstreifen außerhalb der Ortslagen von Groß- und Klein-Zimmern, die sich bereits im Gemeindeeigentum befinden, zu benennen bzw. in einem Kartenwerk zu verzeichnen und der Gemeindevertretung hierdurch Gelegenheit zu geben, sich selbst ein Bild davon zu machen, welche Grundstücke bzw. Teilflächen ggf. für den sozialen Wohnungsbau infrage kommen könnten. Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand gebeten darzulegen, welche Kriterien er bislang zugrunde gelegt hat bei der Beurteilung von Flächen bezüglich ihrer Eignung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden sowie für den sozialen Wohnungsbau.

Begründung:

Die Ausführungen unter Ziff. 8) der Sachverhaltsdarlegung, wonach „die Gemeinde kaum geeignete Grundstücke zur Verfügung hat“ und dass der Gemeindevorstand „den (nicht näher bezeichneten) Gemeindebauplatz in der Bahnstraße und das (nicht näher bezeichnete) benachbarte Grundstück als geeigneten Standort für die Errichtung eines wieteren Kindergartens“ ansehe, können ebenso wenig nachvollzogen werden wie die Behauptung: „Auch die Friedhofserweiterungsfläche ist keine geeignete Fläche für eine Gemeinschaftsunterkunft.“ Flächen im Neubaugebiet „Hinter dem Schlädchen“ sind offenbar bei den Überlegungen des Gemeindevorstandes unberücksichtigt geblieben.

3.) Von einer Eigentumsübertragung des Grundstücks Gemarkung Groß-Zimmern Flur 16 Nr. 540 an die Unternehmen Riedl und Früchtenicht wird abgesehen. Für die Errichtung einer Containeranlage zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende für zunächst maximal drei Jahre kann es kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sofern es rechtmäßig verfügbar ist.

Begründung:

Die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge ist dringend, und die Aufstellung von Containern für zunächst 100 Flüchtlinge soll nicht behindert werden. Die Gemeindevertretung ist allerdings nicht befugt, die im Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes vorgesehene Errichtung von zwei Wohngebäuden in Festbauweise auf dem Außenbereichsgrundstück zu „gestatten“. Dies ist allein Aufgabe der Baugenehmigungsbehörde und bedarf i. Ü. der vorherigen planungsrechtlichen Absicherung. Die Maßgabe der Verfügbarkeit bezieht sich auf die Ausführungen unter Ziff. 7 a) der Sachverhaltsdarlegung, wonach mit dem Eigentümer dieses Grundstücks ein Tauschvertrag geschlossen wird. Ob dies bereits erfolgt ist bzw. ob der Tauschvertrag Bestandskraft erlangen kann, ist insofern ungewiss, als mit dem vorgesehenen Verzicht auf einen Flächen- und Wertausgleich möglicherweise der Straftatbestand der Untreue verbunden ist. Es sind nicht nur 880 m², um die das von der Gemeinde herzugebende Tauschgrundstück (Fl. 16 Nr. 513) größer ist als das im Tausch zu erhaltende Grundstück (Nr. 540) an der Gutenbergstraße; es ist vor allem der Wertunterschied von mind. rd. 66.000,- €. Denn während das 3.059 m² große Ackergrundstück an der Gutenbergstraße mit einem Bodenrichtwert von 2,50 € pro Quadratmeter zu bewerten ist und somit einen (im Tausch erzielbaren) Bodenwert von 7.647,50 € aufweist, gilt das (im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit GE ausgewiesene) 3.939 m² große Eintauschgrundstück der Gemeinde als Bauerwartungsland. Dieses ist gemeinhin mit 25% bis 60 % des Bodenrichtwertes (von 75,- € pro Quadratmeter gewerblicher Baufläche) zu bewerten und entspricht somit einem (im Tausch herzugebenden) fiktiven Bodenwert von 73.856,25 € bis 177.255,- €.

(Marianne Streicher-Eickhoff,  Fraktionsvorsitzende)

16-01-20_Änderung Asyl-SozWobau

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