Antrag zur Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2016
Sofern nicht in der letzten Regelsitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2016 – nach vorheriger Aussprache im zuständigen Fachausschuss – über die Arbeit und die Ergebnisse des Akteneinsichtsausschusses „Golfakademie“ Bericht erstattet wird, ist noch vor Ablauf der Wahlperiode eine Sondersitzung zu diesem Thema einzuberufen.
Begründung:
Gemäß § 62 (1) S. 4 HGO haben die Ausschüsse über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten.
Dies gilt somit auch für den Akteneinsichtsausschuss „Golfakademie“, der von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Dezember 2012 beantragt und – gemäß § 51 (2) Satz 2 HGO – ohne Beschlussfassung im Dezember 2012 bestimmt worden ist.
Die 1. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses fand am 18.02.2013 statt. Da die Niederschrift dieser Sitzung nach Auffassung des Ausschussmitglieds unserer Fraktion korrekturbedürftig erschien, erfolgte am 03.03.2013 die Zusendung einer entsprechenden E-Mail an das parlamentarische Büro. Dieses leitete dann die zweieinhalbseitige E-Mail-Anlage unserer Änderungsvorstellungen – „in Absprache mit dem Vorsitzenden des Akteneinsichtsausschusses“ – mit E-Mail vom 25.04.2013 an die Ausschussmitglieder (sowie in Kopie an den Bürgermeister und die damalige Vorsitzende der Gemeindevertretung) mit dem Hinweis darauf weiter, dass unsere Korrekturhinweise „in der nächsten noch nicht terminierten Sitzung des Akteneinsichtsausschuss unter TOP 1, Protokollgenehmigung, behandelt werden“ sollen.
Zu einer 2. Sitzung ist bislang allerdings noch nicht eingeladen worden. Gleichwohl halten wir die öffentliche Diskussion über die – wenn auch nicht einvernehmlichen – Ergebnisse für erforderlich.
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