Fluglärm begrenzen / mindern:
Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr ist gemäß § 47 d BImSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Dies gilt natürlich auch für den Flughafen Frankfurt am Main.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, ist fertig gestellt und wurde am 3. September 2012 öffentlich bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, kann hier als Leseversion eingesehen werden.
LAP Flughafen Frankfurt Entwurf (PDF, 8.7 MB)
Interessierte Bürger können dann im Lärmaktionsplan nach “Groß-Zimmern” suchen, um mehr Informationen zu bekommen.