Redebeitrag GVE: 1. Änderung Bebauungsplan “Golfakademie”

Redebeitrag in der GVE vom 26.06.2012 zur 1. Änderung des Bebauungsplan “Golfakademie”

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Meine Damen und Herren,

das Etikett Golf-Akademie ist geblieben, der Inhalt ist gegen Wohnungen vertauscht.

Von dem Vorhaben, das in schillernden Farben geschildert wurde und das auch wir Grünen einmal befürworteten ist nichts geblieben.

Und wir fragen uns nur: Warum will das keiner wahrhaben?

Ist es städtebauliches Ziel der Gemeinde, 18 Wohneinheiten als Eigentumswohnungen mit ca. 2300 m² Wohnfläche auf dem, Gelände zu ermöglichen? Mit den bereits vorgesehen 12 Doppelhaushälften haben wir dann 30 Wohneinheiten in einer Splittersiedlung im Außenbereich.

Wo liegt der Wert dieses Vorhabens für die Gemeinde? Doch wohl nicht in dem eilig vereinbarten Infrastrukturbeitrag in Höhe von 100.000 €.

Mit der Einleitung des beabsichtigten Planverfahrens sollen wir einem Bauantrag zur Genehmigung verhelfen, der nicht dem Vorhaben entspricht, für das wir einmal einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellt haben.

Das geschah aus gutem Grund. Wir wollten das Vorhaben Golfakademie unterstützen. Darunter versteht man wohl zweifellos eine betriebliche, gewerbliche Einrichtung – keine Wohnungen.

Freilich sollten die Seminarteilnehmer auch wohnen, in einem hotelähnlichen Komplex, dessen Zimmer als Appartements bezeichnet wurden.

Jedenfalls sagte der Bebauungsplan (Zitat): „Appartements zur Übernachtung von Nutzern der Golfakademie (Seminarbetrieb)“

Das ist doch eindeutig – und deshalb besteht die Bauaufsicht auf einer Planänderung, wenn sie für das jetzt beabsichtigte Vorhaben eine Genehmigung erteilen soll.

Jetzt heiß es ergänzend: „ sowie Wohnungen für Mitglieder des Golfclubs“.

Für die haben wir allerdings schon 6 Doppelhaushälften, denen nach Diskussionen ebenfalls zugunsten der Investoren zugestimmt wurde. Jetzt angeblich noch 18 Wohneinheiten im „Wohn- und Seminarhaus“

Das hochtrabende Wort „Seminar“ wird mit 43,77 m² abgehandelt. Jede einzelne der Wohneinheiten ist größer. Der Seminaranteil beträgt noch nicht einmal 2 %. Seminarteilnehmer, die sich ein Appartement von mindestens 57 m² oder auch 138 m² mieten sollen mit 15 anderen in einem 47m² großen Seminarraum untergebracht werden.

Merkt Keiner die Täuschung oder gilt hier das Motto „Augen zu und durch“?

Für uns Grüne gilt das nicht.

Manche von Ihnen könnten nun einwenden: „Aber der Veranstaltungssaal, die Konferenzräume sollen doch auf der anderen Straßenseite untergebracht werden.“

Richtig, aber dafür gibt es bereits Baurecht; aber von einem Baubeginn dort ist lediglich als zweiten Bauabschnitt die Rede. Ob und wann der kommt, entzieht sich der Einflussnahme der Gemeinde. Den dort gibt es keinen Durchführungsvertrag und soll es auch nicht geben.

Im Zweifelsfall kommt dieser 2. Bauabschnitt gar nicht.

Jedenfalls hat die Gemeinde dann östlich des Weges eine Splittersiedlung mit 12 Doppelhaushälften und 18 Eigentumswohnungen. Unseren Zielen für die Gemeindeentwicklung entspricht das nicht.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass das Vorhaben Golfakademie auf vorhersehbare Zeit gescheitert ist. Das ist keine Schande für Investoren und nicht ungewöhnlich.

Ungewöhnlich ist vielmehr das stetige nachgeben der Mehrheit in der Gemeinde, um schließlich einem Projekt zur Genehmigung zu verhelfen, das keinen Mehrwert für die Gemeinde bringt.

Der Gesetzgeber hat dafür andere Regelungen vorgesehen:

„Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist durchgeführt, soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche der Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden.“

Eine ganz klare und einfache Sache!

 

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