Seitdem das LG Urteil in seinem Urteil vom 07.Mai 2012 festgestellt hat, dass es sich bei der rituellen Beschneidung von Knaben um eine strafbare Körperverletzung handelt, tobt in der Presse und den digitalen Medien eine heftige, oftmals wenig sachlich geführte Debatte. Diese erreicht diese Tage ihren ersten Höhepunkt, nachdem der Bundestag auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP gestern (19.Juli 2012) eine Reslution verarbschiedet hat, welche die Regierung auffordert, eine gesetzliche Regelgung zu schaffen, die klarstellen soll, dass die im Islam und Judentum traditionell durchgeführten Beschneidungen von Knaben erlaubt sei.