Anfrage zum Kommunalen Finanzausgleich der Kommunen

Auswirkungen des neuen Kommunalen Finanzausgleiches (KFA) auf die Gemeinde Groß-Zimmern

 

Die Finanzierung der Kommune hängt stark von den Zuweisungen des Landes Hessen ab. Dabei spielt der KFA eine zentrale Rolle. Der KFA stellt eine Ergänzung zu den eigenen Einnahmen der Gemeinde dar und soll der Kommune eine angemessene Finanzausstattung sichern. Dadurch kann die Gemeinde Groß-Zimmern ihre Pflichtaufgaben, aber auch freiwillige Leistungen erfüllen. Im November 2014 hatte der Bürgermeister Mehreinnahmen von 82.610 EUR angekündigt.

 

Wir bitten um Auskunft durch den Gemeindevorstand:

 

  • Kann Groß-Zimmern durch das Kommunalinvestitionsprogramm Gelder in die Infrastruktur investieren, wenn ja, bis zu welcher Höhe und ist wofür ist dies beabsichtigt?
  • Wie viel Geld bekommt die Gemeinde noch in 2016 aus dem KFA?
  • Kann die Gemeinde mit Mehreinnahmen in 2016 aus dem KFA gegenüber dem alten Modell rechnen?
  • Wenn ja, welchem Verwendungszweck sollen die Mehrreinahmen zugeführt werden?
  • Ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltplans beabsichtigt?
  • Wird dies für die mittelfristige Finanzplanung (bis zu 3 Jahre) auf Dauer so bleiben und damit die kommenden Haushaltspläne beeinflussen?

Die vom Gemeindevorstand gegebenen Antworten und Informationen werden wir hier veröffentlichen.

 

Antworten des Gemeindevorstandes:

Zu 1.:

Der Gemeinde Groß-Zimmern werden aus dem Kommunalinvestitionsprogramm

des Landes (KIP) und dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm des Bundes

(KInvFG) zur Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen folgende Kontingente

bereitgestellt:

870.671,– € Bundeszuschusskontingent,

97.000,– € Rahmendarlehenskontingent zur Kofinanzierung der Bundeszuschüsse,

317.949,– € Rahmendarlehenskontingent für kommunale Infrastruktur (Land).

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 12.09.2016 mit den Investitionen,

die nach den Richtlinien des KIP und KInvFG förderberechtigt sind befasst

und wird zur Sitzung der Gemeindevertretung am 15.11.2016 eine Beschlussvorlage

für die Gemeindevertretung vorbereiten.

 

Zu 2. Und 3.:

Mit Bescheid des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 26.08.2016 wurden

die endgültigen Zahlen des Kommunalen Finanzausgleichs mitgeteilt:

HH-Ansatz + / –

Schlüsselzuweisungen 4.124.985,– € 4.130.890,– € -5.905,– €

Kreisumlage 5.634.801,– € 5.728.066,– € -93.265,– €

Schulumlage 2.763.204,– € 3.032.968,– € -269.764,– €

Dies bedeutet für die Gemeinde Groß-Zimmern gegenüber dem HHPl. 2016 eine

Ergebnisverbesserung in Höhe von 357.124,– €.

 

Zu 4.:

Damit erhöht sich der geplante Überschuss 2016 auf 555.629,– € (ohne Berücksichtigung

sonstiger Änderungen, da es sich derzeit nur um Soll-Werte handelt).

 

Zu 5.:

Es ist nicht beabsichtigt, diesbezüglich einen Nachtragshaushaltsplan zu erstellen,

da hierzu keine Gründe nach § 98 HGO vorliegen (erhebliche Fehlbeträge

oder Änderung Stellenplan).

 

Zu 6.:

Mit Schreiben vom 12.09.2016 hat uns das Hessische Ministerium der Finanzen

die Planungsdaten für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2017 mitgeteilt.

Da für die Berechnung des KFA neben den Hebesätzen des Landkreises die eigene

Steuerkraft der Kommunen ein wichtiger Faktor ist, werden durch die deutlich

gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen die Schlüsselzuweisungen im nächsten

Jahr wesentlich niedriger ausfallen (-487.023,– €) sowie ein Anstieg der

Kreis- und Schulumlage (+686.869,– €) zu verzeichnen sein.

HH-Ansatz Soll/16.09.2016

Gewerbesteuer 4.500.000,– € 6.809.786,– € +2.309.786,– €

Gewerbesteuerumlage 817.106,– € 1.236.514,– € +419.408,– €

Saldo Erträge/Aufwendungen aus Ziffer 6 (positiv) 716.486,– €

Da in den Gewerbesteuereinnahmen 2016 sehr hohe Abschlusszahlungen aus

Vorjahren enthalten sind, muss der Haushaltsansatz 2017 gegenüber dem aktuellen

Anordnungssoll jedoch um einige Hunderttausend Euro reduziert und auf

den realistischen Wert etatisiert werden.

Falls sich für das Haushaltsjahr 2017 keine grundlegende Änderungen gegenüber

den Orientierungsdaten für die Finanzplanung 2016 ergeben und es insbesondere

bei den Gewerbesteuereinnahmen zu keinen wesentlichen Einbrüchen

kommt, wäre der Haushaltsausgleich 2017 hiervon jedoch nicht gefährdet.

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