Antrag kommunalrechtliche Bedeutung von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen

 Antrag kommunalrechtliche Bedeutung von
– Städtebaulichen Verträgen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und
– Durchführungsverträgen nach § 12 BauGB

Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2013:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, die kommunalrechtliche Bedeutung von städtebaulichen Vertragen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführungsverträgen nach § 12 BauBG prüfen zu lassen und der Gemeindevertretung über das Ergebnis zu berichten. Dabei ist insbesondere zu klären, wer für die Einhaltung der Verträge verantwortlich ist und wer über Abweichungen bzw. Verzicht auf die Einhaltung der Verträge zu entscheiden hat. Ferner sollen die Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen geprüft werden.

Die Begründung finden Sie Sie im PDF: 13-08-26_Verträge-Kommunalrecht

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.