Antrag kommunalrechtliche Bedeutung von
– Städtebaulichen Verträgen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und
– Durchführungsverträgen nach § 12 BauGB
Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2013:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, die kommunalrechtliche Bedeutung von städtebaulichen Vertragen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführungsverträgen nach § 12 BauBG prüfen zu lassen und der Gemeindevertretung über das Ergebnis zu berichten. Dabei ist insbesondere zu klären, wer für die Einhaltung der Verträge verantwortlich ist und wer über Abweichungen bzw. Verzicht auf die Einhaltung der Verträge zu entscheiden hat. Ferner sollen die Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen geprüft werden.
Die Begründung finden Sie Sie im PDF: 13-08-26_Verträge-Kommunalrecht