Anfrage zur GVE: Veräußerung der Flächen mit Bindung für Bepflanzungen

Anfrage auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 11. September 2012:

Der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ enthält „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.“ Die textlichen Festsetzungen führen dazu weiter aus:

Gehölzentwicklung und Sicherung, gelenkte Suksession
Die Entwicklungsmaßnahme besteht aus folgenden Einzelmaßnahmen

  •  Bestandserhalt der vorhandenen Gehölze entlang des nördlichen Waldrandareals des hier angrenzenden und teilweise in das Gebiet hineinragenden, flächigen Waldbestandes
  • Erhalt aller Einzelgehölze und Gehölzgruppen im Maßnahmegebiet
  • Keine Gehölzneupflanzung
  • Fällung einzelner, ausgewählter Bäume im Abstand von 10 Jahren zur Bestandsauflichtung und Schaffung neuer Sukzessionsinseln; Belassen des Totholzes im Gebiet
  • Gehölzpflege (Rückschnitt, Einzelbaumfällungen) erfolgt nur unter der Prämisse der Verkehrssicherungspflicht.
  • Für die Bewertung der notwendigen Gehölzpflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie für die Durchführung der in diesem Zuge anfallenden Arbeiten wird ein „Beförsterungsvertrag“ oder eine gleichwertige Regelung empfohlen.“

Zum städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und der ARGE Ziegelei gehört als Anlage ein Übernahmevertrag zwischen der ARGE und der NABU-Stiftung Hessen, der die Pflege des Biotops nach einem erstellten Pflegeplan dem NABU überträgt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist die oben geschriebenen Fläche nicht Bestandteil des erhaltenswerten Biotops?
  2. Wurde bei der Gemeinde angefragt, ob die Flächen an Private veräußert werden können?
  3. Wer hat entschieden, dass die Flächen an Private veräußert werden können?
  4. Gibt es dazu eine schriftliche Mitteilung an die ARGE Ziegelei?
  5. Meint der Gemeindevorstand, dass die oben beschriebenen Einzelmaßnahmen sach- und fachgerecht durch mehrere Einzeleigentümer der angrenzenden Grundstücke erfolgen können?
  6. In welcher Art wurden die Privateigentümer auf die sach- und fachgerechte Durchführung der oben beschriebenen Einzelmaßnahmen verpflichtet?
  7. Welche Handhabe sieht der Gemeindevorstand, die sachgerechte Einhaltung der Pflegemaßnahmen zu kontrollieren und ggf. durchzusetzen?
  8. Wurde der NABU über die Veräußerungsabsichten informiert?
  9. Gibt es eine Stellungnahme des NABU zu den Vorgängen?
  10. Ist der Übernahmevertrag mit der NABU-Stiftung Hessen vollzogen?
  11. Wenn „Nein“, welche Gründe gibt es für den Nichtvollzug dieser Vereinbarung aus dem städtebaulichen Vertrag?

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 12-07-28_Ziegelei,Bestandserhalt

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.