Wir hatten der Gemeindevertretung folgendes vorgeschlagen: Eine Änderung der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit in dem folgenden Paragrafen: § 2 Räumlicher Geltungsbereich Die Anleinpflicht gilt in der Flur (Feld, Forst, Brache) des gesamten Gemeindegebietes Die Gemeinde veröffentlicht die aktualisierte Satzung eine Karte der Gemeinde, auf der die entsprechenden Schutztiere dargestellt sind eine Kontaktmöglichkeit für verletzt aufgefundenes Wild auf der Internetseite der Gemeinde sowie in der Zeitung für Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Groß-Zimmern und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde. Die Gemeinde erinnert durch Hinweisschilder an den Haupthundewegen in der Zeit vom 1. März bis 15.…