Rituelle Beschneidung ist strafbare Körperverletzung

Seitdem das LG Urteil in seinem Urteil vom 07.Mai 2012 festgestellt hat, dass es sich bei der rituellen Beschneidung von Knaben um eine strafbare Körperverletzung handelt, tobt in der Presse und den digitalen Medien eine heftige, oftmals wenig sachlich geführte Debatte. Diese erreicht diese Tage ihren ersten Höhepunkt, nachdem der Bundestag auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP gestern (19.Juli 2012) eine Reslution verarbschiedet hat, welche die Regierung auffordert, eine gesetzliche Regelgung zu schaffen, die klarstellen soll, dass die im Islam und Judentum traditionell durchgeführten Beschneidungen von Knaben erlaubt sei.

Diese Resolution ist nicht bindend, sondern hat nur symbolische Wirkung. Das macht es aber nicht besser. Sie zeigt, dass die meisten Parlamentarier die nach dem Grundgesetz stringente Rechtsprechung nicht akzeptieren und sie mittels Gesetzeskorrektur unterwerfen will – allerdings ohne das Grundgesetz zu ändern. Abgesehen davon, dass hier letztendlich die Gewaltenteilung angegriffen wird, wird hier ein Spagat versucht, welcher den Menschen hierzulande nicht zu vermitteln ist.

Eine große Errungenschaft der jüngeren Menschenrechtsgeschichte in Deutschland ist die gesetzliche Verankerung des Rechts der Kinder auf gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Es erforderte ein flächendeckendes Umdenken bei vielen Menschen, dass nunmehr selbst das Ohrfeigen des eigenen Kindes per Gesetz strafbar ist. Viele gesellschaftliche Anstrengungen waren nötig, um dieses Umdenken voranzubringen. Heute können wir stolz behaupten, dass wir in verhältnismäßig kurzer Zeit gute Fortschritte in der Sache erzielt haben. Auch hier haben wir eine Jahrtausende alte, tief in der Gesellschaft verwurzelte Tradition zu Gunsten der aufgeklärten Auffasung von Menschenrechten überwunden.

Und jetzt soll durch ein neues Gesetz die Beschneidung von Säuglingen und Kindern aus traditionellen Motiven ausdrücklich erlaubt werden. Es wird schon seit vielen Jahren darüber gestritten, wie gravierend die Beschneidung tatsächlich ist. Unbestritten jedoch ist, dass die Beschneidung im Verhältnis zu einer Ohrfeige einen sehr viel größeren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes bedeutet.

Es gibt noch viele weitere gute Gründe, die Beschneidung von Kindern nicht zu erlauben. Ich möchte alle diejenigen, denen Menschenrechte und Kinderwohl am Herzen liegen bitten, sich an der laufenden Debatte zu beteiligen. Einen guten Einstieg bietet hier die Plattform twitter.de, dort über die Suche nach “#beschneidung”.

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2 Kommentare

  1. Richtig erkannt,

    die Religionsfreiheit darf nicht das Grundgesetz brechen.

    Das Grundgesetz garantiert die Menschen-/Bürgerrechte, damit auch das “Recht auf körperliche Unversehrtheit”, wenn es nicht ausdrücklich medizinisch notwendig ist!

    Das sollte so bleiben!

  2. Die rituelle Beschneidung wurde vom LG Köln als strafbare Körperverletzung gewertet. Ein Gesetz gegen oder für rituelle Beschneidung gibt es jedoch nicht. Ich möchte auch nicht die vielen Argumente für und wider Bescheidung von Jungen diskutieren, die in der Presse ja vielfach geführt wurde.

    Ich habe auch Verständnis und Mitgefühl für die schwierige Lage, in die das Urteil die gläubigen Muslime und Juden gebracht hat.

    Mit dem Urteil hat das LG Köln eine schwerwiegende Gundrechtskollision geschaffen, die nicht durch ein schnelles Gesetzt sondern eher durch eine Klärung des Bundesverfassungsgerichts gelöst werden kann.

    Ich zitiere das Urteil Wa.151 Ns 169/11: “Die Grundrechte der Eltern aus Artikel 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 und 2 Satz 1 GG begrenzt.”

    Christoph Gaa